Prima Leistung - fairer Preis


1.Januar 2024 bis 31. Dezember 2024


Hauptsaison  (Mitte Juni bis Mitte September)
Ferienwohnung Hahn oder Henne ab 85,00€ pro Nacht/Wohnung für 2 Pers.

jede weitere Person ab 16 Jahren - 12,00€ pro Nacht
Mindestaufenthalt ab 7 Nächten (ausgenommen Buchungslücken)

 

Zimmer Schwalbennest 58,00€ - 68,00€ pro Nacht für 2 Personen

Bei Belegung mit nur 1 Person 10% Ermäßigung


Nebensaison (Mitte September bis Mitte Juni)
Ferienwohnung Hahn oder Henne ab 78.-€ pro Nacht/Wohnung für 2 Pers.

jede weitere Person ab 16 Jahren - 12,00€ pro Nacht

Endreinigung 40,00€   (entfällt bei einem Aufenthalt von mindestens 7 Nächten)
Mindestaufenthalt ab 5 Nächten

Im Winter ist nur ein Aufenthalt ab 7 Nächten möglich

 

Zimmer Schwalbennest 53,00€ - 63,00€ pro Nacht für 2 Personen

Bei Belegung mit nur 1 Person 10% Ermäßigung

 



Service & zusatzleistungen

das Plus das ihren Aufenthalt noch angehnehmer macht


Internet

kostenloses WLAN

 

Babyservice

Kinderbett und Hochstuhl stellen wir auf Wunsch kostenlos zur Verfügung

 

Getränkeservice

Im Keller steht eine kleine Getränkeauswahl zum Selbstkostenpreis bereit

 

Wäscheservice

für 5,00€ pro Maschine waschen und trocknen wir Ihre Wäsche

 

Rauchen

Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus, bitte nur auf dem Balkon oder im Garten rauchen, Ihr Nachmieter wird es Ihnen danken.

 

Haustiere

sind in unseren Ferienwohnungen, zur Freude der Allergiker und zum Leidwesen der Tierbesitzer, leider nicht erlaubt.  Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

 


Der Gastaufnahmevertrag


 

 

1.    Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und Zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

 

2.    Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

 

3.    Der Vermieter ist verpflichtet, bei nicht Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

 

 

4.    a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

 

b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen und Zimmer ohne Frühstück 10% des vereinbarten Preises.

 

 

5.    Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene  Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig  zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.

 

    6.  Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betrieb