Hauptsaison (Mitte Juni bis Mitte
September)
Ferienwohnung Hahn oder Henne ab 85,00€ pro Nacht/Wohnung für 2 Pers.
jede weitere Person ab 16 Jahren - 12,00€ pro Nacht
Mindestaufenthalt ab 7 Nächten (ausgenommen Buchungslücken)
Zimmer Schwalbennest 58,00€ - 68,00€ pro Nacht für 2 Personen
Bei Belegung mit nur 1 Person 10% Ermäßigung
Nebensaison (Mitte September bis Mitte
Juni)
Ferienwohnung Hahn oder Henne ab 78.-€ pro Nacht/Wohnung für 2 Pers.
jede weitere Person ab 16 Jahren - 12,00€ pro Nacht
Endreinigung 40,00€ (entfällt bei einem Aufenthalt von mindestens 7 Nächten)
Mindestaufenthalt ab 5 Nächten
Im Winter ist nur ein Aufenthalt ab 7 Nächten möglich
Zimmer Schwalbennest 53,00€ - 63,00€ pro Nacht für 2 Personen
Bei Belegung mit nur 1 Person 10% Ermäßigung
Internet
kostenloses WLAN
Babyservice
Kinderbett und Hochstuhl stellen wir auf Wunsch kostenlos zur Verfügung
Getränkeservice
Im Keller steht eine kleine Getränkeauswahl zum Selbstkostenpreis bereit
Wäscheservice
für 5,00€ pro Maschine waschen und trocknen wir Ihre Wäsche
Rauchen
Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus, bitte nur auf dem Balkon oder im Garten rauchen, Ihr Nachmieter wird es Ihnen danken.
Haustiere
sind in unseren Ferienwohnungen, zur Freude der Allergiker und zum Leidwesen der Tierbesitzer, leider nicht erlaubt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Ferienwohnung bestellt und Zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei nicht Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen und Zimmer ohne Frühstück 10% des vereinbarten Preises.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrags den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betrieb
KONTAKT:
Familie Alfred und Alexandra Kaeß
Ferienwohnungen & Kässtadl
Kirchstraße 8 88138 Weißensberg
Tel. 08389/8260 info@urlaub-bei-kaess.de